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Führerscheinumtausch

Allgemeines

  • Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins
  • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet.
  • Ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zu einem bestimmten Stichtag in ein aktuelles Führerschein-Modell umzutauschen.

Umtauschfristen

Erforderliche Unterlagen

  • der bisherige Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Gegebenenfalls bei Klasse 2 oder T

  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigungen
  • Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur für Klasse T)
  • Karteikartenabschrift (wenn Führerschein nicht im Kreis Lippe ausgestellt wurde)

Ausführliche Beschreibung der Leistung

Was ist was:

  • Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Fahrzeug zu führen,
  • der Führerschein ist lediglich das Dokument, mit dem Sie diese Fahrerlaubnis nachweisen können.

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Ja, Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen.
Alle nach dem 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine.

Insbesondere bei den „ganz alten“ Dokumenten, also dem grauen und rosa Führerscheinen empfehlen wir Ihnen einen früheren Umtausch. Das gilt besonders dann, wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen.

Unter Weiterführende Informationen haben wir ein Dokument mit den einzelnen Umtauschfristen für Sie hinterlegt. Umtauschfristen (PDF)
Ein sofortiger Umtausch ist nötig bei

  • Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen,
  • Ausstellung des Internationalen Führerscheins,
  • Beantragung der Fahrerkarte oder
  • Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins, zum Beispiel für Taxen oder Busse.

Wer erkennt den Kartenführerschein an?

Alle EU-Mitgliedsstaaten. Kein Umtausch bei Umzug innerhalb der EU. Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein.

Was muss ich als LKW-Fahrer (alte Klasse 2) beachten?

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Umschreibung in die neue Klasse CE kann aber auch dann noch beantragt werden. Allerdings können bei verspäteter Antragstellung Teile des Besitzstandes verloren gehen.

Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 oder 1 wird hiervon nicht berührt.

Die im Umtausch für die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 erteilten Klasse CE wird auf
5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung durch einen Augenarzt. Entsprechende Untersuchungen bietet auch das Fachgebiet Gesundheit des Kreises Lippe an. Die Bescheinigungen sollten bereits bei Antragstellung mit vorgelegt werden.

Was muss ich als Klasse-3-Fahrer beachten?

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.

Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / dreiachsige Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für Lkw-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind auch für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.

Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.


Hinweise:

Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind nach wie vor unbefristet gültig

Achtung Bus- und Taxifahrer!
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (beispielsweise Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.

Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden beispielsweise anerkannt:

  • Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
  • Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
  • Arbeitgeberbescheinigung

Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.

Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
Wenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.
Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an uns senden. Die Fax-Nr. hierzu lautet +49 5231 62-184.

Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Hinweise/Besonderheiten

nur beim Kreis Lippe möglich:

Anträge für Eintragung „95“ Berufskraftfahrer
Ausstellung des Internationalen Führerscheins,
Beantragung der Fahrerkarte
Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins, zum Beispiel für Taxen oder Busse

Verfahrensablauf

Wo kann ich den Umtausch beantragen?
Beim Kreis Lippe Führerscheinstelle oder im Bürgerbüro der Gemeinde Dörentrup.


Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein?
Der alte Führerschein wird bei Antragstellung abgeben oder ungültig gestempelt. Der neue Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei  per Post zugesandt. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege.

Rechtsgrundlage(n)

Fahrerlaubnisverordnung und Ausführungsbestimmungen

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