Sprungziele
Inhalt

Öffnungszeiten

Untersuchungsberechtigungsschein (Jugendschutzuntersuchung)

Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei der Ärztin/dem Arzt

Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten einen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage bei dem Arzt / der Ärztin beantragen?

Dann klicken Sie hier!

Minderjährige Personen, die in das Berufsleben eintreten, müssen vor Antritt einer Arbeits-, Lehr- oder Ausbildungsstelle ärztlich untersucht werden. Damit das medizinische Personal die Untersuchungskosten, die vom Land getragen werden, abrechnen kann, muss für die zu untersuchende Person zunächst ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

Ggf. sind zu einem späteren Zeitpunkt weitere Untersuchungen notwendig, für diese muss ebenfalls ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

nach oben zurück