Anträge für individuelle Einzelfallhilfen zur Beschaffung eines energiesparenden Haushaltsgerätes
Stärkungspakt NRW -gemeinsam gegen Armut –
Anträge für individuelle Einzelfallhilfen zur Beschaffung eines
energiesparenden Haushaltsgerätes können
vom 09.10.2023 bis zum 08.12.2023
bei der Gemeinde Dörentrup gestellt werden
Die Gemeinde Dörentrup hat aus dem Stärkungspakt NRW einmalig rund 26.300 Euro erhalten.
Mit rund 25.000 € sollen nun Menschen mit geringem Einkommen unterstützt werden, die wegen der gestiegenen Strompreise und Inflation finanzielle Engpässe erleiden. Unterstützt werden soll beim Kauf eines energiesparenden Haushaltsgerätes.
Es wird ein Zuschuss bis zu maximal 399,00 € für ein Haushaltsgerät gewährt. Anschaffungskosten, die über 399,00 € hinausgehen, sind selber zu tragen.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Leistungen nach dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Der Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen kann mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid geführt werden.
Zuschuss zu Haushaltsgeräten
- Ø Bis zu maximal 399,00 € des Kaufpreises einer Waschmaschine, eines Wäschetrockners, eines Kühl-/Gefrierschranks oder Elektroherdes
- Ø Mindestens Energieeffizienzklasse C
- Ø Die Hilfe ist auf ein Gerät pro Haushalt beschränkt
- Ø Der Kauf erfolgt bei einem im Antragsformular aufgeführten Händler
- Ø Ein Anspruch auf Auszahlung besteht mit der Beantragung nicht
- Ø Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt
- Ø Die Bezuschussung ist auf das vorhandene Budget begrenzt
- Ø Ein Altgerät muss im Tausch abgegeben werden
Die Berechtigungsprüfung und Bezuschussung erfolgt im Fachbereich 2 Ordnung- und Soziales, Herr Hilmert, Zimmer 120, Poststraße 11, 32694 Dörentrup,
Tel.: 05265/7391120