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Personenstandsurkunden

Informationen

Personenstandsurkunden

 Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsregister

Für die Ausstellung der Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird.

 

Gebühren Urkunden:

Die Gebühr pro Urkunde beträgt 10,00 Euro.

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