Personenstandsurkunden
Informationen
Personenstandsurkunden
Die Ausstellung von Urkunden erfolgt aus dem:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
- Lebenspartnerschaftsregister
Für die Ausstellung der Personenstandsurkunden ist das Standesamt zuständig, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird.
Gebühren Urkunden:
Die Gebühr pro Urkunde beträgt 10,00 Euro.