Sprungziele
Inhalt

Ansprechpartner

Personalausweis

Informationen

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet ab dem 16. Geburtstag einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z.B. Polizei) vorzulegen. Grundsätzlich kann ein Personalausweis ab Geburt ausgestellt werden.
Das persönliche Erscheinen ist grundsätzlich notwendig, man kann sich nicht vertreten lassen.

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf den Seiten des Personalausweisportals unter https://www.personalausweisportal.de.

Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de

Gebühren & Gültigkeit

Gebühren:

  • 37,00 Euro·für Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 Euro·für Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit bis zu 3 Monate)
  • 13,00 Euro Aufschlag außerhalb der Dienstzeit bzw. bei nichtzuständiger Behörde
  • 30,00 Euro Aufschlag durch eine nicht zuständige Behörde auf Veranlassung eines Antragstellers mit gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland.

Weitere Gebührenregelungen:

  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen): kostenlos
  • Eigenständige PIN-Änderung (zu Hause): beliebig oft kostenlos möglich
  • Änderung der Anschrift bei Umzug kostenlos

 

Gültigkeit:

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Unterlagen

Unterlagen:

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass und bei erstmaliger Beantragung in Dörentrup eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
  • zusätzlich bei Kindern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten Den Vordruck finden sie hier
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

ein biometrietaugliches Passfoto nicht älter als 6 Monate (nach der Fotomustertafel siehe Bundesdruckerei)

Bearbeitungszeit & Abholung

Bearbeitungszeit:

  • Etwa 3 bis 4 Wochen (Herstellung durch die Bundesdruckerei). Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich.

Abholung:

  • Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt.
  • Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die „Vollmacht zum Abholen des Personalausweises“ hier

Besonderheiten & rechtliche Grundlagen

Besonderheiten:

  • Der Ausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Nach Herstellung des Ausweises erhalten sie einen PIN-Brief. Der Online-Ausweis ist erst ab dem 16. Lebensjahr verwendbar. Daher erhält man nur einen Brief wenn man bei Beantragung mindestens 15 Jahre und neun Monate alt ist.
  • Sollte es Ihnen wegen schwerer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, das Bürgerbüro aufzusuchen, melden Sie oder Ihr Betreuer/in sich dort.
  • Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und Personenstand-surkunde (z.B. Geburtsurkunde) mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (die im verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen steht) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Rechtliche Grundlage:

  • Personalausweisgesetz
  • Verwaltungsvorschriften zum Personalausweisgesetz


Links

  • https.//www.personalausweisportal.de
  • https://ausweisapp.bund.de
  • https://www.bsi-fuer-buerger.de
  • https://www.auswaertiges-amt.de
  • https://www .bundesdruckerei.de

 

nach oben zurück