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Reisepass

Informationen zum Reisepass

Reisepass 

Hinweis  -  Wichtige Änderung!!!

Die Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit.
Die Kinder brauchen bei einem Reisevorhaben eigene Ausweisdokumente, der Reisepass behält die Gültigkeit bis zum Ablauf.

Für die Beantragung benötigen Sie Ihren alten Reisepass (auch wenn er ungültig ist) oder Ihren Kinderausweis/-reisepass oder Ihren Personalausweis sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Gültigkeit:
Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Für die Antragstellung sind die Vorschriften über die Qualität der Lichtbilder zu beachten. Des Weiteren muss der Antrag unterschrieben werden und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen.

Antrag für Minderjährige:
Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter und die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sowie Fingerabdrücke ab dem 6. Lebensjahr sind erforderlich.

Hinweis:
Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Den Vordruck Vollmacht finden sie hier.

Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilt das Team des Bürgerbüros.

Verlust:
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

Lichtbild:
siehe Personalausweis / nicht älter als 6 Monate

Gebühr bei einem Neuantrag:
60 Euro (Für Personen unter 24 Jahre beträgt die Gebühr 37,50 Euro).

Gebühr für Expresspass:
92 Euro
(Für Personen unter 24 Jahre beträgt die Gebühr 69,50 Euro).

Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten. Der Expresspass wird in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung von der Bundesdruckerei geliefert.

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