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Gaststättenrecht

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Gaststättenrecht

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, der benötigt eine Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde. Der Erlaubnis bedarf es nicht, wenn ausschließlich alkoholfreie Getränke ausgegeben werden.

Im Antragsverfahren ist neben den Räumlichkeiten auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu überprüfen. Bzgl. der vorzulegenden Unterlagen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

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