Fischereischeine
Informationen
Fischereischeine
Ein Jugendfischereischein kann Personen ausgestellt werden, die das zehnte, aber noch nicht das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Fischerprüfung muss nicht abgelegt worden sein. Die Fischerei darf nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines ausgeübt werden. Der Jugendfischereischein wird nur als Jahresfischereischein (8 Euro) ausgestellt.
Ein Fischereischein kann Personen ausgestellt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und die Fischerprüfung abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird beim Kreis Lippe abgelegt. Der Fischereischein kann als Jahres- (16 Euro) und 5-Jahres-Fischereischein (48 Euro) ausgestellt werden.