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Meldeangelegenheiten

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Anmelden in Dörentrup

Für die Anmeldung einer neuen Wohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch.

Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint und den Ausweis des Ehepartners vorlegt.

Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft, kann die Anmeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner muss auf der Anmeldung unterschreiben. Zusätzlich zur Unterschrift des Partners ist die Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht und der gültige Personalausweis erforderlich.

Wenn nicht beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigen zum anderen wechselt, erhalten Sie hier die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes.

Abmelden in Dörentrup

Seit 1. Juni 2004 ist eine Abmeldung einer Wohnung nur noch erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben. Erfolgt die Abmeldung nicht persönlich, sondern durch einen Bevollmächtigten, so ist das Formular Abmeldung auszufüllen und zu unterschreiben.

Ummelden 

Für die Ummeldung innerhalb der Gemeinde Dörentrup  benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

Leben Sie in einer Lebensgemeinschaft, kann die Ummeldung auch von einer Person vorgenommen werden. Der Partner muss auf der Anmeldung unterschreiben.


Wichtige Änderungen im Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Bei jeder An- Um- und Abmeldung ist eine Wohnungsbescheinigung erforderlich.

Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen.

Abmeldung ins Ausland innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Abmeldung einer Nebenwohnung nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind nur mit Einwilligung des Bürgers zulässig.

Bei Auskünften aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke muss der gewerbliche Zweck angegeben  werden und die Auskunft darf nur dafür verwendet werden.

Gegen Datenübermittlungen zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Adressbuchverlage kann widersprochen [PDF: 47 KB] werden (bisher Einwilligungsvorbehalt).


Sie haben noch Fragen? 

Wenden Sie sich an das Bürgerbüro unter der Telefonnummer (05265 739-1111 / 1112).

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