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Kinderreisepass

Kinderreisepass beantragen / Verlängerung des Kinderreisepasses

Für Kinder kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in Dörentrup gemeldet ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr ist erforderlich. 

Dazu ist auch eine Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich, solange ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes

Besonderheiten

  • Der Kinderreisepass wird hier sofort ausgestellt / verlängert
  • Der Kinderreisepass wird nicht von allen Ländern (z.B. USA) für die Einreise akzeptiert
  • Informationen unter www.auswaertiges-amt.de 
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Es besteht die Möglichkeit der Lichtbildaktualisierung in einem gültigen Kinderreisepass 

Notwendige Unterlagen


  • persönliches Erscheinen des Kindes und eines Elternteils ist zwingend notwendig
  • Geburtsurkunde
  • vorhandener Kinderreisepass
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils Den Vordruck finden sie hier.
  • Sind andere Personen beteiligt (Kinderheim, Betreuung etc.) ist die Person antragsberechtigt, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes hat.
  • die Personalausweise/Reisepässe beider Elternteile (oder Kopie)

Kosten

  • 13 € für die Neuausstellung
  •   6 € für die Verlängerung bzw. Lichtbildaktualisierung

Gültigkeitsdauer

Kinderreisepässe haben eine Gültigkeit vom Tag der Ausstellung an 1 Jahr, aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Der Kinderreisepass kann 2mal verlängert werden, jeweils um 1 Jahr.

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Haben Sie Ihren Pass oder Ausweis verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit.

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