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Führungszeugnis

Führungszeugnis online

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung.

Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung auch deswegen eingeführt, weil sie die Meldebehörden, also die Kommunen, von Verwaltungsaufwand entlasten kann. Dementsprechend haben einige Kommunen bereits unmittelbar nach dem 1. September auf ihrer Homepage einen Link zum Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de) gesetzt.

 

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